Sozial und Mobil - Förderung bis zu 10.000 Euro möglich

Stromverbrauch Toyota bZ4X (Batteriekapazität 71,4 kWh), Elektromotor 150 kW (204 PS) oder Elektromotor 160 kW (218 PS): kombiniert 18,0–14,4 kWh/100 km, CO2-Emissionen: 0 g/km, elektrische Reichweite (EAER): 415–513 km und elektrische Reichweite (EAER City): 547–686 km. Werte gemäß WLTP-Prüfverfahren.*

Ihre Organisation oder Ihr Unternehmen ist im Gesundheits- und Sozialwesen tätig?
2023 geht das Förderprogramm „Sozial und Mobil“ in die vierte Runde. Bis zu 10.000 Euro
staatliche Förderung sind für den Erwerb von Elektrofahrzeugen möglich. Wir zeigen Ihnen,
wie Sie vom Flottenaustauschprogramm profitieren und Ihre mobile Zukunft klimafreundlich
gestalten!

 

Rundum-Sorglos-Service: Von der Antragsstellung zur Modellauswahl


Gerne unterstützen Sie unsere Experten bei der Beantragung der Fördersumme im Rahmen des Flottenaustauschprogramms „Sozial und Mobil“. Profitieren Sie von der lukrativen De-minimis-Variante und gestalten Sie Ihren Fuhrpark effizienter und umweltfreundlicher. Dazu bieten wir Ihnen attraktive, förderfähige E-Fahrzeuge an, die genau zu Ihrem Unternehmensmodell passen.

Jetzt beraten lassen

Was ist das Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“?


Das Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ ist ein Förderprogramm des Bundesumweltministeriums, das sich an Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen richtet. Ziel des Programmes ist es, Akteure aus dem Gesundheits- und Sozialwesen zu unterstützen, ihre Unternehmensflotten auf umweltfreundliche Fahrzeuge umzustellen. Durch den Austausch der Flotte können Unternehmen ihre CO₂-Emissionen reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Voraussetzungen & Fristen für das Förderprogramm


Alle im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Unternehmen und Organisationen (in Anlehnung an die Wirtschaftszweigklassifikation Q) sind für das Flottenaustauschprogramm förderberechtigt.

Das Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert. Die Umsetzung erfolgt in Anlehnung an das bereits existierende BMWK-Förderprogramm „Erneuerbar Mobil“.

Folgende Tätigkeitsfelder sind unter anderem antragsberechtigt:

  • Alten- und Pflegeheime
  • Blutspendedienste
  • Bibliotheken
  • Familienberatungsstellen
  • Flüchtlingseinrichtungen
  • Hebammen
  • Jugendbildungsstätten
  • Kinderheime und Kindergärten
  • physiotherapeutische Praxen
  • Sanitätshäuser
  • Volkshochschulen

Wie bei allen Förderprogrammen des Staates ist der Erhalt einer Fördersumme auch hier an bestimmte, zu erfüllende Maßnahmen gekoppelt:

  • Sie müssen den Förderantrag vor dem Kauf der E-Fahrzeuge stellen.
  • Es wird nur der Kauf oder die Finanzierung von rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen gefördert.
  • Die E-Fahrzeuge dürfen frühestens nach zwei Jahren weiterverkauft werden.
  • Die geförderte Ladeinfrastruktur darf nicht öffentlich zugänglich sein.

Sie können bis zum 30. Juni 2023 einen Förderantrag stellen. Der Kauf oder die Finanzierung und die Fahrzeugzulassung müssen spätestens bis zum 20. September 2024 abgeschlossen sein.

Drei Varianten bei der Höhe der Fördersumme


Es gibt drei Varianten des Förderaufrufs:

  1. Variante: Pauschalbetrag (De-minimis-Verordnung)
  2. Variante: pauschale Förderung der Investitionsmehrausgaben gemäß AGVO Artikel 36
  3. Variante: Individuelle Förderung der Investitionsmehrausgaben gemäß AGVO Artikel 36

Entscheiden Sie sich für die Variante 1, ist ein Pauschalzuschuss in Höhe von 10.000 Euro pro Elektrofahrzeug (BEV) möglich. Zusätzlich können Sie einen Zuschuss von 1.500 Euro pro Wallbox und 2.500 Euro pro Ladestation erhalten.

Kann „Sozial und Mobil“ mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden?


Das Flottenaustauschprogramm lässt sich mit der finanziellen Förderung der „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“ der BAFA kombinieren. Voraussetzung ist jedoch, dass dies in der geltenden Fassung der Richtlinie zum Umweltbonus zulässig ist.

Im Falle einer Kumulation verringert sich die Förderungssumme des Flottenaustauschprogramm um den Betrag des Umweltbonus. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist dagegen nicht möglich.

Welche Fahrzeuge sind förderfähig?


Gefördert wird der Erwerb rein batterieelektrischer Neufahrzeuge (BEV) folgender Fahrzeugklassen:

  • M1 (Pkw)
  • M2 (Omnibusse – Fahrzeuge zur Personenbeförderung)
  • N1 (Lkw und Lieferwagen – Fahrzeuge für die Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen)
  • N2 (Lkw und Lieferwagen – Fahrzeuge für die Güterbeförderung bis 12 Tonnen)

Elektrofahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 oder M2 werden nur gefördert, wenn der Nettolistenpreis unter 65.000 Euro liegt.

Zehn Schritte zum Antrag für das Förderprogramm „Sozial und Mobil“


Sie möchten von den attraktiven Förderungsmöglichkeiten mit „Sozial und Mobil“ profitieren? Dann zögern Sie nicht und stellen Sie jetzt den Antrag. Diesen können Sie ausschließlich über das browserbasierte Online-System „easy Online-Portal“ des Bundes stellen. Orientieren Sie sich dafür an unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.

 

Schritt-für-Schritt-Anleitung

FAQs - Ihre Fragen, unsere Antworten


Das Flottenaustauschprogramm des BMWK fördert speziell Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens beim Erwerb von E-Autos.
Anträge müssen bis spätestens 30. Juni 2023 gestellt werden. Der Kauf und die Zulassung der E-Fahrzeuge muss bis zum 30. September 2024 erfolgt sein.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung und anschließenden Auswahl von passenden Elektrofahrzeugen. Wählen Sie Ihr Wunschmodell und gestalten Sie Ihren Fuhrpark klimafreundlich!

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48 Mo. / 10 tkm p.a. / ohne Anzahlung
Kaufpreis zzgl. Überführung 39.907,56 €
Zuschuss Sozial & Mobil 10.000,00 €
Nachlass 3.447,23 €
Nettofinanzierungssumme 26.460,34 €
47 Raten á 219,00 €
Schlussrate 21.804,97 €
Effektiver Jahreszins 5,99 %
48 Mo. / 10 tkm p.a. / ohne Anzahlung
Kaufpreis zzgl. Überführung 31.764,71 €
Zuschuss Sozial & Mobil 10.000,00 €
Nachlass 3.202,94 €
Nettofinanzierungssumme 18.561,76 €
47 Raten á 229,00 €
Schlussrate 12.644,83 €
Effektiver Jahreszins 5,99 %
Kaufpreis zzgl. Überführung 54.226,89 €
Zuschuss Sozial & Mobil 10.000,00 €
Nachlass 4.961,34 €
Nettofinanzierungssumme 39.265,55 €
47 Raten á 509,00 €
Schlussrate 25.396,36 €
Effektiver Jahreszins 7,99 %
Kaufpreis zzgl. Überführung 29.775,00 €
Zuschuss Sozial & Mobil 10.000,00 €
Nachlass 3.143,25 €
Nettofinanzierungssumme 16.361,75 €
47 Raten á 209,00 €
Schlussrate 11.120,06 €
Effektiver Jahreszins 5,99 %
Kaufpreis zzgl. Überführung 32.250,00 €
Zuschuss Sozial & Mobil 10.000,00 €
Nachlass 3.307,50 €
Nettofinanzierungssumme 21.942,50 €
47 Raten á 269,00 €
Schlussrate 15.041,95 €
Effektiver Jahreszins 7,99 %